Vorankündigung BRETAGNE 2027 08.09.-15.09.2027
https://www.german-woodturners.de/viewtopic.php?t=24500
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Hier gibt es die fahrenden, musikalischen Beiträge. Es sind 37 Objekte eingestellt.
Es ist vorbei, die Preise sind verteilt. Vielleicht in zwei Jahren mit einem neuen Projekt./b]
https://www.german-woodturners.de/viewforum.php?f=145
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Für alle die einen Shop haben
- eifelholzwurm
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- Name: Bernhard
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Für alle die einen Shop haben
Gewährleistungs- und Garantielabel werden ab dem 27.09.2026 Pflicht
Worum geht es?
Beim Verkauf von Waren an Verbraucherkunden muss ab dem 27.09.2026 ein neues Gewährleistungslabel, ggf. auch ein Garantielabel, angezeigt werden. Dies gilt sowohl im stationären Handel, als auch im Onlinehandel.
Hier geht es zu den ausführlichen Informationsseiten der EU! https://europa.eu/youreurope/business/s ... dex_de.htm
I. Zusammenfassung zum Gewährleistungslabel:
Worum handelt es sich beim Gewährleistungslabel?
• Das Gewährleistungslabel ist eine Grafik welche alle wesentlichen Informationen zu den Mängelrechten der Verbraucherkunden
enthält. Es informiert über die gesetzliche Gewährleistung von in der Regel zwei Jahren.
• Die Gestaltung und die Anforderungen der Abbildung ergeben sich aus der EU-Durchführungsverordnung 2025/1960.
• Das Label ist vorgegeben und darf nicht verändert werden.
• Es muss in Farbe und in ausreichender Größe abgebildet werden.
• Es muss so abgebildet werden, dass der Verbraucher es vor Vertragsschluss wahrnehmen kann.
• Dieses Label gilt grundsätzlich für jede Art von (körperlicher) Ware, wenn sich das Angebot an Verbraucher richtet bzw. es
Verbrauchern möglich ist im Shop zu bestellen.
• Das Gewährleistungslabel muss immer angezeigt werden, auch wenn der Hersteller der Ware eine Garantie gewährt, die über die
gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinausgeht.
• Es gilt nicht für reine B2B-Shops.
• Es gilt nicht für digitale Inhalte.
• Das Label gilt einheitlich für alle Waren und darf nicht individuell angepasst werden.
• Das Label kann hier im hochauflösenden Vektorformat heruntergeladen werden!
Was ist zu tun?
Das Gewährleistungslabel muss gut wahrnehmbar und unverändert, in farblicher Darstellung, im Shop abgebildet werden. Entweder in jeder einzelnen Produktbeschreibung, oder an zentraler Stelle im Bestellprozess, wie etwa dem Warenkorb oder die Bestellseite (Bestellzusammenfassung). Wir empfehlen die Platzierung im Bestellprozess, da dies deutlich weniger Aufwand macht, als eine Platzierung in jeder einzelnen Produktbeschreibung.
Die Größe der Grafik muss so gewählt werden, dass der Text gut lesbar ist.
II. Zusammenfassung zum Garantielabel:
Worum handelt es sich beim Garantielabel
• Das Garantielabel ist eine Grafik die über eine Haltbarkeitsgarantie informiert, die die Gesamte Ware erfasst, welche ein Hersteller
kostenlos gibt und die länger als zwei Jahre gilt.
• Wenn eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt wird, ist kein Garantielabel erforderlich.
Was ist zu tun?
Falls diese drei Voraussetzungen (kostenlos, gesamte Ware, länger als zwei Jahre) erfüllt werden, müssen die genauen Bedingungen angeben werden, die für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie (auch gewerbliche Garantieerklärung) umfasst folgende Informationen:
• einen klaren Hinweis darauf, dass der Verbraucher bei Mängeln an der Ware einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose
Nachbesserung oder Ersatz durch den Verkäufer hat und dass dieses Recht durch die gewerbliche Garantie nicht beeinträchtigt
wird
• den Namen und die Anschrift des Herstellers
• wie der Verbraucher vorgehen muss, um die gewerbliche Garantie geltend zu machen
• welche Waren von der gewerblichen Garantie gedeckt sind
• die Bedingungen der gewerblichen Garantie
Da das Garantielabel Warenbezogen ist, empfiehlt sich im Onlineshop eine Platzierung des Labels in der jeweiligen Produktbeschreibung.
Offizieller Download: EU-Gewährleistungs- und Garantielabels:
https://europa.eu/youreurope/business/s ... dex_de.htm
Worum geht es?
Beim Verkauf von Waren an Verbraucherkunden muss ab dem 27.09.2026 ein neues Gewährleistungslabel, ggf. auch ein Garantielabel, angezeigt werden. Dies gilt sowohl im stationären Handel, als auch im Onlinehandel.
Hier geht es zu den ausführlichen Informationsseiten der EU! https://europa.eu/youreurope/business/s ... dex_de.htm
I. Zusammenfassung zum Gewährleistungslabel:
Worum handelt es sich beim Gewährleistungslabel?
• Das Gewährleistungslabel ist eine Grafik welche alle wesentlichen Informationen zu den Mängelrechten der Verbraucherkunden
enthält. Es informiert über die gesetzliche Gewährleistung von in der Regel zwei Jahren.
• Die Gestaltung und die Anforderungen der Abbildung ergeben sich aus der EU-Durchführungsverordnung 2025/1960.
• Das Label ist vorgegeben und darf nicht verändert werden.
• Es muss in Farbe und in ausreichender Größe abgebildet werden.
• Es muss so abgebildet werden, dass der Verbraucher es vor Vertragsschluss wahrnehmen kann.
• Dieses Label gilt grundsätzlich für jede Art von (körperlicher) Ware, wenn sich das Angebot an Verbraucher richtet bzw. es
Verbrauchern möglich ist im Shop zu bestellen.
• Das Gewährleistungslabel muss immer angezeigt werden, auch wenn der Hersteller der Ware eine Garantie gewährt, die über die
gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinausgeht.
• Es gilt nicht für reine B2B-Shops.
• Es gilt nicht für digitale Inhalte.
• Das Label gilt einheitlich für alle Waren und darf nicht individuell angepasst werden.
• Das Label kann hier im hochauflösenden Vektorformat heruntergeladen werden!
Was ist zu tun?
Das Gewährleistungslabel muss gut wahrnehmbar und unverändert, in farblicher Darstellung, im Shop abgebildet werden. Entweder in jeder einzelnen Produktbeschreibung, oder an zentraler Stelle im Bestellprozess, wie etwa dem Warenkorb oder die Bestellseite (Bestellzusammenfassung). Wir empfehlen die Platzierung im Bestellprozess, da dies deutlich weniger Aufwand macht, als eine Platzierung in jeder einzelnen Produktbeschreibung.
Die Größe der Grafik muss so gewählt werden, dass der Text gut lesbar ist.
II. Zusammenfassung zum Garantielabel:
Worum handelt es sich beim Garantielabel
• Das Garantielabel ist eine Grafik die über eine Haltbarkeitsgarantie informiert, die die Gesamte Ware erfasst, welche ein Hersteller
kostenlos gibt und die länger als zwei Jahre gilt.
• Wenn eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt wird, ist kein Garantielabel erforderlich.
Was ist zu tun?
Falls diese drei Voraussetzungen (kostenlos, gesamte Ware, länger als zwei Jahre) erfüllt werden, müssen die genauen Bedingungen angeben werden, die für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie (auch gewerbliche Garantieerklärung) umfasst folgende Informationen:
• einen klaren Hinweis darauf, dass der Verbraucher bei Mängeln an der Ware einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose
Nachbesserung oder Ersatz durch den Verkäufer hat und dass dieses Recht durch die gewerbliche Garantie nicht beeinträchtigt
wird
• den Namen und die Anschrift des Herstellers
• wie der Verbraucher vorgehen muss, um die gewerbliche Garantie geltend zu machen
• welche Waren von der gewerblichen Garantie gedeckt sind
• die Bedingungen der gewerblichen Garantie
Da das Garantielabel Warenbezogen ist, empfiehlt sich im Onlineshop eine Platzierung des Labels in der jeweiligen Produktbeschreibung.
Offizieller Download: EU-Gewährleistungs- und Garantielabels:
https://europa.eu/youreurope/business/s ... dex_de.htm
Gruß aus Bitburg
Bernhard
Der Unterschied zwischen Genialität und Dummheit,
Genialität hat ihre Grenzen.
Bernhard
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- PaRay
- Beiträge: 1110
- Registriert: Samstag 19. Oktober 2019, 01:10
- Name: Paul Raymond Steenbock
- Zur Person: Holz, Stein und Epoxidharz sind meine Materialien,
nicht alles wird gedrechselt. - Drechselbank: 1500 SE & Midi II
- Wohnort: Walzbachtal
- Kontaktdaten:
Re: Für alle die einen Shop haben
Servus Bernhard,
vielen Dank für die Info. Von der IHK, Etsy und ebay habe ich bisher nichts diesbezügliche gehört oder gelesen.
Das Letzte (Allerletzte) wr die EU Verpackungsrichtlinie.
Verkaufen in der EU macht echt keinen Spaß mehr. Diese Überregulierung auch von Kleinstunternehmen nervt total.
Ich habe leider keine Idee, was sich dagegen tun läßt, außer den Verkauf innerhalb der EU einzustellen
Beste Grüße
Paul
vielen Dank für die Info. Von der IHK, Etsy und ebay habe ich bisher nichts diesbezügliche gehört oder gelesen.
Das Letzte (Allerletzte) wr die EU Verpackungsrichtlinie.
Verkaufen in der EU macht echt keinen Spaß mehr. Diese Überregulierung auch von Kleinstunternehmen nervt total.
Ich habe leider keine Idee, was sich dagegen tun läßt, außer den Verkauf innerhalb der EU einzustellen
Beste Grüße
Paul
Was sich spannen lässt, geht auch zu drechseln
Holz, Stein und Epoxidharz sind meine bevorzugten Materialien
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- Reiseholz
- Beiträge: 540
- Registriert: Mittwoch 22. Januar 2020, 13:04
- Name: Tobias Staab
- Drechselbank: Midi & Stratos
- Wohnort: Pfaffenhofen an der Glonn
Re: Für alle die einen Shop haben
Servus zusammen!
Auch ich bin relativ ratlos und frustriert ob dieser Verordnung. Schon wieder fühlt es sich an, als ob einem willkürlich und per Bürokratismus Steine in den Weg gelegt werden. Dabei bemühen wir uns doch eher (denke ich) allesamt, hochqualitative Artikel zu produzieren!
Andererseits betrifft uns (vermutlich zumeist als Kleingewerbler) in aller Regel nur die "Gewährleistungspflicht" -- und der sehe (zumindest ich mich) mehr oder weniger sowieso unterworfen:
Ich stelle mich einige Zeit in die Werkstatt, versuche hier dem Holz eine passende Form abzugewinnen und stecke beträchtliche Zeit in die Oberflächenbehandlung. Oft dauert "der letzte Schliff" sogar länger als die Drechselarbeit.
Ich (für mich) gehe stark davon aus, dass meine Werke länger als 24 Monate halten. Natürlich kann ich zur Haltbarkeit von Mahlwerken oder anderen Halbzeugen, die ich selber (B2B) gekauft habe, nichts aussagen.
Unabhängig von der EU Verordnung bzw Richtlinie habe ich z.B. bereits diese "Antik Kaffeemahlwerke" aus meinem Portfolio entfernt: 2 Reklamationen plus eigene Erfahrung haben gezeigt, dass die Zahnräder des Mahlwerks aus Plaste sind und den auftretenden Kräften nicht standhalten.
Dann halt nicht.
Mit den sonstigen zugekauften Geschichten bin ich bisher zufrieden: keine Reklamationen.
24 Monate Gewährleistung kann ich auf meine Arbeiten also bedenkenlos geben!
Die Labelisierung der eigenen Homepage ist auch kein Hexenwerk. Bzw in meinem Fall macht das der Anbieter (Jimdo) von sich aus.
Natürlich sieht das Ganze gleich wieder aus wie eine Steilvorlage für Abmahnanwälte. Aber ist es denn nicht tatsächlich auch sinnvoll? Wenn unsere Gewürzmühlen, mit qualitativ hochwertigen Mahlwerken bestückt bald aufgrund dieser Verordnung marktbeherrschend sind, weil der gesamte Billig-Schrott per se aus dem Angebot schwindet?
Klar, TEDI, KIK, NKD und Co. Wird es trotzdem weiterhin geben...
Aber mit dem Ramsch wollen wir unsere Waren doch eh ned vergleichen?
Nur meine paar Gedanken hierzu, nachdem ich einige Tage eingehend mich damit gedanklich beschäftigt habe.
Auch ich bin relativ ratlos und frustriert ob dieser Verordnung. Schon wieder fühlt es sich an, als ob einem willkürlich und per Bürokratismus Steine in den Weg gelegt werden. Dabei bemühen wir uns doch eher (denke ich) allesamt, hochqualitative Artikel zu produzieren!
Andererseits betrifft uns (vermutlich zumeist als Kleingewerbler) in aller Regel nur die "Gewährleistungspflicht" -- und der sehe (zumindest ich mich) mehr oder weniger sowieso unterworfen:
Ich stelle mich einige Zeit in die Werkstatt, versuche hier dem Holz eine passende Form abzugewinnen und stecke beträchtliche Zeit in die Oberflächenbehandlung. Oft dauert "der letzte Schliff" sogar länger als die Drechselarbeit.
Ich (für mich) gehe stark davon aus, dass meine Werke länger als 24 Monate halten. Natürlich kann ich zur Haltbarkeit von Mahlwerken oder anderen Halbzeugen, die ich selber (B2B) gekauft habe, nichts aussagen.
Unabhängig von der EU Verordnung bzw Richtlinie habe ich z.B. bereits diese "Antik Kaffeemahlwerke" aus meinem Portfolio entfernt: 2 Reklamationen plus eigene Erfahrung haben gezeigt, dass die Zahnräder des Mahlwerks aus Plaste sind und den auftretenden Kräften nicht standhalten.
Dann halt nicht.
Mit den sonstigen zugekauften Geschichten bin ich bisher zufrieden: keine Reklamationen.
24 Monate Gewährleistung kann ich auf meine Arbeiten also bedenkenlos geben!
Die Labelisierung der eigenen Homepage ist auch kein Hexenwerk. Bzw in meinem Fall macht das der Anbieter (Jimdo) von sich aus.
Natürlich sieht das Ganze gleich wieder aus wie eine Steilvorlage für Abmahnanwälte. Aber ist es denn nicht tatsächlich auch sinnvoll? Wenn unsere Gewürzmühlen, mit qualitativ hochwertigen Mahlwerken bestückt bald aufgrund dieser Verordnung marktbeherrschend sind, weil der gesamte Billig-Schrott per se aus dem Angebot schwindet?
Klar, TEDI, KIK, NKD und Co. Wird es trotzdem weiterhin geben...
Aber mit dem Ramsch wollen wir unsere Waren doch eh ned vergleichen?
Nur meine paar Gedanken hierzu, nachdem ich einige Tage eingehend mich damit gedanklich beschäftigt habe.
Herzlichen Gruß, Tobias
was ich nicht kann, hab ich nur noch nicht gelernt
was ich nicht kann, hab ich nur noch nicht gelernt
- Burgberger
- Beiträge: 3112
- Registriert: Samstag 28. Juli 2018, 15:03
- Name: Dieter
- Drechselbank: Twister 180
- Wohnort: Burgberg
Re: Für alle die einen Shop haben
Ja da sagt einer das Richtige - Tobias bekommt von mir
Ich hab auch schon einige Bausätze aussortiert wg. mangelhafter Qualität!
Grüße Dieter
Ich hab auch schon einige Bausätze aussortiert wg. mangelhafter Qualität!
Grüße Dieter
Aus dem schönen Allgäu wünsche ich allen das Beste!
-
walter.mittwoch
- Beiträge: 347
- Registriert: Donnerstag 30. November 2023, 20:57
- Name: Walter
- Zur Person: Siehe meine Vorstellung:
viewtopic.php?t=21000 - Drechselbank: Eigenbau
Re: Für alle die einen Shop haben
Hallo Tobias!
Ich schreibe das zwar meiner Ungeübtheit zu - jetzt, wo ich das aus deinem Munde höre, fühle ich mich bedeutend wohler.
Ich möchte der Ordnung halber festhalten, dass meine "Drechselkünste" bei weitem nicht an die Qualität deiner Arbeiten heranreichen. Mich beruhigt aber deine Aussage sehr, da ich - vielleicht wie du - kein Stück aus der Hand geben will, das ich nicht selber gerne in die Hand nehmen würde.
Deinen übrigen Aussagen kann ich vollinhaltlich zustimmen - obwohl ich (bis dato) nichts verkaufe (und auch nicht vorhabe), sondern nur an Familie, Freunde und gute Bekannte verschenke.
Wäre schön, wenn durch diese Verordnung vieles von dem Ramsch vom Markt verschwinden würde, der dann kurzfristig wieder im Abfalleimer landet und damit unsere kostbare Umwelt - und vor allem UNS selbst, sowohl bei der Erzeugung als auch bei der Entsorgung belastet.
Schöne Grüße
Walter
- eifelholzwurm
- Beiträge: 1233
- Registriert: Freitag 18. Oktober 2013, 10:29
- Name: Bernhard
- Drechselbank: Heyligenstaedt
- Wohnort: Gindorf
- Kontaktdaten:
Re: Für alle die einen Shop haben
Hallo,
dieses Label muss auch in der Bestellbestätigungsmail mit gesendet werden.
Kann in meinem Shop angeschaut werden. yomis-onlineshop.de
Gewährleistung gilt für alle Produkte auch für Lebensmittel, Tiernahrung, Hundespielzeug u.s.w.
Wo fängt die an wo hört die auf.
Wie soll ich 24 Monate Gewährleistung auf Hundefutter geben wenn das MHD 12 Monate ist ?
Oder Hundespielzeug wenn der Hund damit spielt
Auf den ersten Blick bekommt man die Kriese.
Beim genauen durchlesen der Bedingungen für die Gewährleistung ist überwiegend die Werbung
Und die Verspechen auf Richtigkeit gemeint. Und Produktfehler die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.
Die ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweispflichti dass das Produkt in Ordnung war
danach ist der Käufer in der Beweispflicht
Daher sehe ich bei den Malwerken keine zwei Jahre Gewährleistung. Da ganz normaler Verschleiß,
Es sei denn die gehen in bei den ersten Anwendungen schon kaputt
dieses Label muss auch in der Bestellbestätigungsmail mit gesendet werden.
Kann in meinem Shop angeschaut werden. yomis-onlineshop.de
Gewährleistung gilt für alle Produkte auch für Lebensmittel, Tiernahrung, Hundespielzeug u.s.w.
Wo fängt die an wo hört die auf.
Wie soll ich 24 Monate Gewährleistung auf Hundefutter geben wenn das MHD 12 Monate ist ?
Oder Hundespielzeug wenn der Hund damit spielt
Auf den ersten Blick bekommt man die Kriese.
Beim genauen durchlesen der Bedingungen für die Gewährleistung ist überwiegend die Werbung
Und die Verspechen auf Richtigkeit gemeint. Und Produktfehler die auf den ersten Blick nicht sichtbar sind.
Die ersten 6 Monate ist der Verkäufer in der Beweispflichti dass das Produkt in Ordnung war
danach ist der Käufer in der Beweispflicht
Daher sehe ich bei den Malwerken keine zwei Jahre Gewährleistung. Da ganz normaler Verschleiß,
Es sei denn die gehen in bei den ersten Anwendungen schon kaputt
Gruß aus Bitburg
Bernhard
Der Unterschied zwischen Genialität und Dummheit,
Genialität hat ihre Grenzen.
Bernhard
Der Unterschied zwischen Genialität und Dummheit,
Genialität hat ihre Grenzen.
-
DerumdieSpindeltanzt
- Beiträge: 28
- Registriert: Freitag 4. Juli 2025, 13:43
- Name: Laurent
- Drechselbank: Holzstar DB 900
Re: Für alle die einen Shop haben
Hallo Zusammen,
Hier ein kleiner, aber feiner Link zur HWK Freiburg für eine Kurzfassung.
https://www.hwk-freiburg.de/recht-neue- ... rleistung/
Grundsätzlich geht es bei dem ganzen um Folgendes:
- Verstärkte öffentliche Bekanntmachung des Gewährleistungsrechts. Die entsprechenden allgemeingültigen Verbraucherrechte gibt es schon seit 2011.
- Eigenverantwortliche Prüfung von Werbe- uind Garantieversprechen (Verbesserung des Verbraucherschutz).
Inwiefern das Ganze eine Überregulierung darstellt lasse ich dahingestellt - Da scheiden sich bekanntlich die Geister.
Wichtig sind diese Punkte:
1) Nur die Gewährleistung- und die Information darüber ist rechtlich vorgeschrieben. Garantie ist freiwillig.
2) Wie ihr die Bedingungen für die Gewährleistung auslegt/festlegt bleibt euch überlassen (Holz ist ein Werkstoff der natürlichen Schwankungen unterliegt, etc.)
Die Verordnung (und auch das neue Label) sprechen lediglich von "vertragswidrigen Waren". Um vertragswidrig zu sein, bedarf es genauen Spezifikationen der Ware. Das bedeutet, dass die Ware die der Kunde erhält, die sein muss die er gekauft hat und die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ihre Funktion erfüllt.
Bsp 1, handbetriebene Kaffeemühle: Bricht das Mahlwerk aufgrund des Mahlens von Kaffeebohnen - Klarer Fall für eine Gewährleistungsanfrage.
Bsp 2, Obstschale: Lässt man das Obst darin vergammeln und dadurch verfärbt sich die Schale - Kein Fall für eine Gewährleistung, man könnte auf Aufarbeitung aus Kulanz hoffen, da das Risiko von Obstsäften bei der Oberflächenbehandlung berücksichtigt werden sollte (Kundensicht)
Bsp 3, Tisch: Hat man kleine Kinder die mit Messer und Gabel auf die Tischplatte schlagen, oder stellt eine heiße Auflaufform darauf - Sind die Schäden kein Fall für eine Gewährleistung.
Bsp 4 Tiernahrung: Hier konkurriert die "neue" Verordnung mit dem Futtermittel-Gesetzbuch (LFBG). Hier gibt es eine gute Zusammenfassung was im Falle der Futtermittel gilt: https://www.futter-simon.de/Shop-Servic ... termittel/
3) Stimmen eure Werbeversprechen mit der Realität? Bitte aufpassen, wenn ihr mit Öko/Grün/Nachhaltig/etc. werbt: Diese Verordnung referenziert die EmpCo-Richtlinie, welche für einige Handwerksbetriebe viel Aufwand bedeuten kann. Wenn ihr bei der EmpCo oder bei der Einschätzung von Werbeversprechen Hilfe braucht, gebt mir gerne Bescheid.
4) Weist ihr auf das Widerrufsrecht hin? Könnte im Online-Handel wichtig werden.
Es gibt eine Ausnahme im Widerrufsrecht in Artikel 16, lit. c :
Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht [...], wenn Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Sind unsere Waren nicht im Grunde "nach Kundenspezifikationen angefertigt", wenn:
- sie nur einmal vorhanden sind und der Kunde das kauft das ihm gefällt, oder
- es mehrere Exemplare gibt und der Kunde sich das aussucht das ihm am besten gefällt, oder
- der Kunde etwas in Auftrag gibt
*am besten gefällt* ist hier als *den Kundenspezifikationen entspricht* zu verstehen.
Da ich aktuell versuche mich nebenberuflich selbstständig zu machen, arbeite ich an einem kurzen Leitfaden für die ganzen Themen Onlineshop, Datenschutz, Produktsicherheit, Verpackungsverordnung (PPWR), Öko-Verordnung (EmpCo).
Mit dem BGB und Handelsrecht kenne ich mich nicht aus - haben wir da jemanden der helfen könnte?
Wenn sich da jemand an dem Leitfaden beteiligen möchte, schreibt mir gerne.
Grüße,
Laurent
Hier ein kleiner, aber feiner Link zur HWK Freiburg für eine Kurzfassung.
https://www.hwk-freiburg.de/recht-neue- ... rleistung/
Grundsätzlich geht es bei dem ganzen um Folgendes:
- Verstärkte öffentliche Bekanntmachung des Gewährleistungsrechts. Die entsprechenden allgemeingültigen Verbraucherrechte gibt es schon seit 2011.
- Eigenverantwortliche Prüfung von Werbe- uind Garantieversprechen (Verbesserung des Verbraucherschutz).
Inwiefern das Ganze eine Überregulierung darstellt lasse ich dahingestellt - Da scheiden sich bekanntlich die Geister.
Wichtig sind diese Punkte:
1) Nur die Gewährleistung- und die Information darüber ist rechtlich vorgeschrieben. Garantie ist freiwillig.
2) Wie ihr die Bedingungen für die Gewährleistung auslegt/festlegt bleibt euch überlassen (Holz ist ein Werkstoff der natürlichen Schwankungen unterliegt, etc.)
Die Verordnung (und auch das neue Label) sprechen lediglich von "vertragswidrigen Waren". Um vertragswidrig zu sein, bedarf es genauen Spezifikationen der Ware. Das bedeutet, dass die Ware die der Kunde erhält, die sein muss die er gekauft hat und die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ihre Funktion erfüllt.
Bsp 1, handbetriebene Kaffeemühle: Bricht das Mahlwerk aufgrund des Mahlens von Kaffeebohnen - Klarer Fall für eine Gewährleistungsanfrage.
Bsp 2, Obstschale: Lässt man das Obst darin vergammeln und dadurch verfärbt sich die Schale - Kein Fall für eine Gewährleistung, man könnte auf Aufarbeitung aus Kulanz hoffen, da das Risiko von Obstsäften bei der Oberflächenbehandlung berücksichtigt werden sollte (Kundensicht)
Bsp 3, Tisch: Hat man kleine Kinder die mit Messer und Gabel auf die Tischplatte schlagen, oder stellt eine heiße Auflaufform darauf - Sind die Schäden kein Fall für eine Gewährleistung.
Bsp 4 Tiernahrung: Hier konkurriert die "neue" Verordnung mit dem Futtermittel-Gesetzbuch (LFBG). Hier gibt es eine gute Zusammenfassung was im Falle der Futtermittel gilt: https://www.futter-simon.de/Shop-Servic ... termittel/
3) Stimmen eure Werbeversprechen mit der Realität? Bitte aufpassen, wenn ihr mit Öko/Grün/Nachhaltig/etc. werbt: Diese Verordnung referenziert die EmpCo-Richtlinie, welche für einige Handwerksbetriebe viel Aufwand bedeuten kann. Wenn ihr bei der EmpCo oder bei der Einschätzung von Werbeversprechen Hilfe braucht, gebt mir gerne Bescheid.
4) Weist ihr auf das Widerrufsrecht hin? Könnte im Online-Handel wichtig werden.
Es gibt eine Ausnahme im Widerrufsrecht in Artikel 16, lit. c :
Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht [...], wenn Waren geliefert werden, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Sind unsere Waren nicht im Grunde "nach Kundenspezifikationen angefertigt", wenn:
- sie nur einmal vorhanden sind und der Kunde das kauft das ihm gefällt, oder
- es mehrere Exemplare gibt und der Kunde sich das aussucht das ihm am besten gefällt, oder
- der Kunde etwas in Auftrag gibt
*am besten gefällt* ist hier als *den Kundenspezifikationen entspricht* zu verstehen.
Da ich aktuell versuche mich nebenberuflich selbstständig zu machen, arbeite ich an einem kurzen Leitfaden für die ganzen Themen Onlineshop, Datenschutz, Produktsicherheit, Verpackungsverordnung (PPWR), Öko-Verordnung (EmpCo).
Mit dem BGB und Handelsrecht kenne ich mich nicht aus - haben wir da jemanden der helfen könnte?
Wenn sich da jemand an dem Leitfaden beteiligen möchte, schreibt mir gerne.
Grüße,
Laurent
