Vorankündigung BRETAGNE 2027 08.09.-15.09.2027

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Hier gibt es die fahrenden, musikalischen Beiträge. Es sind 37 Objekte eingestellt.
Es ist vorbei, die Preise sind verteilt. Vielleicht in zwei Jahren mit einem neuen Projekt./b]

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eifelholzwurm
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Beitrag von eifelholzwurm »

Gewährleistungs- und Garantielabel werden ab dem 27.09.2026 Pflicht

Worum geht es?

Beim Verkauf von Waren an Verbraucherkunden muss ab dem 27.09.2026 ein neues Gewährleistungslabel, ggf. auch ein Garantielabel, angezeigt werden. Dies gilt sowohl im stationären Handel, als auch im Onlinehandel.

Hier geht es zu den ausführlichen Informationsseiten der EU! https://europa.eu/youreurope/business/s ... dex_de.htm

I. Zusammenfassung zum Gewährleistungslabel:

Worum handelt es sich beim Gewährleistungslabel?

• Das Gewährleistungslabel ist eine Grafik welche alle wesentlichen Informationen zu den Mängelrechten der Verbraucherkunden
enthält. Es informiert über die gesetzliche Gewährleistung von in der Regel zwei Jahren.
• Die Gestaltung und die Anforderungen der Abbildung ergeben sich aus der EU-Durchführungsverordnung 2025/1960.
• Das Label ist vorgegeben und darf nicht verändert werden.
• Es muss in Farbe und in ausreichender Größe abgebildet werden.
• Es muss so abgebildet werden, dass der Verbraucher es vor Vertragsschluss wahrnehmen kann.
• Dieses Label gilt grundsätzlich für jede Art von (körperlicher) Ware, wenn sich das Angebot an Verbraucher richtet bzw. es
Verbrauchern möglich ist im Shop zu bestellen.
• Das Gewährleistungslabel muss immer angezeigt werden, auch wenn der Hersteller der Ware eine Garantie gewährt, die über die
gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren hinausgeht.
• Es gilt nicht für reine B2B-Shops.
• Es gilt nicht für digitale Inhalte.
• Das Label gilt einheitlich für alle Waren und darf nicht individuell angepasst werden.
• Das Label kann hier im hochauflösenden Vektorformat heruntergeladen werden!

Was ist zu tun?

Das Gewährleistungslabel muss gut wahrnehmbar und unverändert, in farblicher Darstellung, im Shop abgebildet werden. Entweder in jeder einzelnen Produktbeschreibung, oder an zentraler Stelle im Bestellprozess, wie etwa dem Warenkorb oder die Bestellseite (Bestellzusammenfassung). Wir empfehlen die Platzierung im Bestellprozess, da dies deutlich weniger Aufwand macht, als eine Platzierung in jeder einzelnen Produktbeschreibung.
Die Größe der Grafik muss so gewählt werden, dass der Text gut lesbar ist.

II. Zusammenfassung zum Garantielabel:

Worum handelt es sich beim Garantielabel

• Das Garantielabel ist eine Grafik die über eine Haltbarkeitsgarantie informiert, die die Gesamte Ware erfasst, welche ein Hersteller
kostenlos gibt und die länger als zwei Jahre gilt.
• Wenn eine dieser drei Voraussetzungen nicht erfüllt wird, ist kein Garantielabel erforderlich.

Was ist zu tun?

Falls diese drei Voraussetzungen (kostenlos, gesamte Ware, länger als zwei Jahre) erfüllt werden, müssen die genauen Bedingungen angeben werden, die für die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die gewerbliche Haltbarkeitsgarantie (auch gewerbliche Garantieerklärung) umfasst folgende Informationen:
• einen klaren Hinweis darauf, dass der Verbraucher bei Mängeln an der Ware einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose
Nachbesserung oder Ersatz durch den Verkäufer hat und dass dieses Recht durch die gewerbliche Garantie nicht beeinträchtigt
wird
• den Namen und die Anschrift des Herstellers
• wie der Verbraucher vorgehen muss, um die gewerbliche Garantie geltend zu machen
• welche Waren von der gewerblichen Garantie gedeckt sind
• die Bedingungen der gewerblichen Garantie

Da das Garantielabel Warenbezogen ist, empfiehlt sich im Onlineshop eine Platzierung des Labels in der jeweiligen Produktbeschreibung.

Offizieller Download: EU-Gewährleistungs- und Garantielabels:
https://europa.eu/youreurope/business/s ... dex_de.htm
Gruß aus Bitburg
Bernhard


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PaRay
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Re: Für alle die einen Shop haben

Beitrag von PaRay »

Servus Bernhard,

vielen Dank für die Info. Von der IHK, Etsy und ebay habe ich bisher nichts diesbezügliche gehört oder gelesen.
Das Letzte (Allerletzte) wr die EU Verpackungsrichtlinie.

Verkaufen in der EU macht echt keinen Spaß mehr. Diese Überregulierung auch von Kleinstunternehmen nervt total.
Ich habe leider keine Idee, was sich dagegen tun läßt, außer den Verkauf innerhalb der EU einzustellen :Sauer:

Beste Grüße
Paul
Was sich spannen lässt, geht auch zu drechseln :-D
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Reiseholz
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Re: Für alle die einen Shop haben

Beitrag von Reiseholz »

Servus zusammen!

Auch ich bin relativ ratlos und frustriert ob dieser Verordnung. Schon wieder fühlt es sich an, als ob einem willkürlich und per Bürokratismus Steine in den Weg gelegt werden. Dabei bemühen wir uns doch eher (denke ich) allesamt, hochqualitative Artikel zu produzieren!

Andererseits betrifft uns (vermutlich zumeist als Kleingewerbler) in aller Regel nur die "Gewährleistungspflicht" -- und der sehe (zumindest ich mich) mehr oder weniger sowieso unterworfen:

Ich stelle mich einige Zeit in die Werkstatt, versuche hier dem Holz eine passende Form abzugewinnen und stecke beträchtliche Zeit in die Oberflächenbehandlung. Oft dauert "der letzte Schliff" sogar länger als die Drechselarbeit.

Ich (für mich) gehe stark davon aus, dass meine Werke länger als 24 Monate halten. Natürlich kann ich zur Haltbarkeit von Mahlwerken oder anderen Halbzeugen, die ich selber (B2B) gekauft habe, nichts aussagen.

Unabhängig von der EU Verordnung bzw Richtlinie habe ich z.B. bereits diese "Antik Kaffeemahlwerke" aus meinem Portfolio entfernt: 2 Reklamationen plus eigene Erfahrung haben gezeigt, dass die Zahnräder des Mahlwerks aus Plaste sind und den auftretenden Kräften nicht standhalten.
Dann halt nicht.

Mit den sonstigen zugekauften Geschichten bin ich bisher zufrieden: keine Reklamationen.
24 Monate Gewährleistung kann ich auf meine Arbeiten also bedenkenlos geben!

Die Labelisierung der eigenen Homepage ist auch kein Hexenwerk. Bzw in meinem Fall macht das der Anbieter (Jimdo) von sich aus.

Natürlich sieht das Ganze gleich wieder aus wie eine Steilvorlage für Abmahnanwälte. Aber ist es denn nicht tatsächlich auch sinnvoll? Wenn unsere Gewürzmühlen, mit qualitativ hochwertigen Mahlwerken bestückt bald aufgrund dieser Verordnung marktbeherrschend sind, weil der gesamte Billig-Schrott per se aus dem Angebot schwindet?


Klar, TEDI, KIK, NKD und Co. Wird es trotzdem weiterhin geben...
Aber mit dem Ramsch wollen wir unsere Waren doch eh ned vergleichen? :lol:

Nur meine paar Gedanken hierzu, nachdem ich einige Tage eingehend mich damit gedanklich beschäftigt habe.
Herzlichen Gruß, Tobias

was ich nicht kann, hab ich nur noch nicht gelernt
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