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Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Samstag 5. Januar 2013, 21:04
von Flo
Hallo zusammen!

Einige von euch verkaufen die Drechselarbeiten ja auf Märkten und im Internet. Habt ihr dafür ein Gewerbe angemeldet?
Oder gibts dafür sowas wie "Verkauf aus Hobby"?
Wenn ein Gewerbe angemeldet ist muß man ja auch Steuererklärung und Konsorten machen. Dafür kann man aber auch seine Maschinen und Werkzeuge absetzen.
Wie macht ihr das denn so?

Vielen Dank für die Antworten.

LG
Flo

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Samstag 5. Januar 2013, 22:34
von Drechselsiggi
Hallo Flo!
Das Finanzamt sagt ganz klar, das Sie keine Hobbys finanzieren. Das war die Aussage des Sachbearbeiters bei meiner Nachfrage.
Soweit Deine Einnahmen nicht deutlich über den Ausgaben liegen (wobei deutlich natürlich ein vager Begriff ist) machst Du ja nur ein Minuseinkommen, das von Deinem normalen Einkommen abgezogen werden würde.
D.h. Du würdest weniger Steuern bezahlen, und das möchte das Finanzamt nicht.
Solange Du unter 1-2000€ Umsatz im Jahr bleibst liegen Deine Gesamtausgaben höher und Du bist für die Steuer uninteressant.
Zu den Gesamtausgaben zählt nämlich mehr, als auf den ersten Blick sichtbar ist.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 6. Januar 2013, 14:13
von Drechselfieber
Hallo Forenmitglieder,

zu dem Thema Drechsler und Verkauf der Werke einige grundsätzliche Anmerkungen.

Es betrifft verschiedene Bereiche:
Gewerberecht, Finanzrecht, Haftung, den Auftrit in der Öffentlichkeit (Internetverkauf, Website u.s.w.)
Gebrauchsmusterschutz und vielleicht noch einiges mehr.

Zunächst folgender Hinweis, man kann Wissen zu den Themen sammeln, sollte sich aber
immer verbindlich von Fachleuten beraten lassen. Das kostet manchmal ein wenig Geld,
aber man ist auf der sicheren Seite.

Hier meine unverbindlichen Anmerkungen zum Finanz- und Gewerberecht:

Steuerberater, die Ämter der Gemeinden/Stadtverwaltungen und die Finanzbehörden geben Auskünfte.
Der Steuerberater, der sich mit beiten Sachgebieten und den örtlichen Vorgehensweisen auskennt,
wäre meine erste Wahl.

Legt euch auf die kunsthandwerkliche Tätigkeit fest.
Entsprechend der Entscheidung des Bundesfinazhofs von 1968 können Kunsthandwerker "den Katalogberufen ähnlichen Berufen" und somit zu den freien Berufen gehören.Die Kunsthandwerker üben künstlerische Tätigkeiten aus, wenn sie Gegenstände herstellten, die von ihnen selbst entworfen wurden. (BFH 26.09.1968, IV 43/64, BStBl. 1969 II, S. 70)

Legt euch auf gelegentliche Veranstaltungen fest (drei/vier Märkte) und vermeidet eine Gewerbeanmeldung.
Das kostet nur und kann andere Gebühreninteressierte aufmerksam machen.

Bleibt Kleinunternehmer nach §19 UStG bei einem Umsatz bis 17500,00 €.
Fügt eine Auflistung (die Anlage EUR ist nicht erforderlich) aller Einnahmen und Ausgaben
bei einem Umsatz bis 17500,00 € :wink: der Steuererklärung bei. Ab zum Steuerberater oder zumindest
beim ersten Mal beim Sachbearbeiter des Finazamts zur Abstimmung vorsprechen.

Sollten meine Ausführungen fehlerhaft sein bitte ich um Hinweise.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 6. Januar 2013, 15:46
von glühwürmchen
Drechselfieber hat geschrieben:
Legt euch auf die kunsthandwerkliche Täigkeit fest.
Entsprechend der Entscheidung des Bundesfinazhofs von 1968 können Kunsthandwerker "den Katalogberufen ähnlichen Berufen" und somit zu den freien Berufen gehören.Die Kunsthandwerker üben künstlerische Tätigkeiten aus, wenn sie Gegenstände herstellten, die von ihnen selbst entworfen wurden. (BFH 26.09.1968, IV 43/64, BStBl. 1969 II, S. 70)

Legt euch auf gelegentliche Veranstaltungen fest (drei/vier Märkte) und vermeidet eine Gewerbeanmeldung.
Das kostet nur und kann andere Gebühreninteressierte aufmerksam machen.

Bleibt Kleinunternehmer nach §19 UStG bei einem Umsatz bis 17500,00 €.
Fügt eine Auflistung (die Anlage EUR ist nicht erforderlich) aller Einnahmen und Ausgaben
bei einem Umsatz bis 17500,00 € :wink: der Steuererklärung bei. Ab zum Steuerberater oder zumindest
beim ersten Mal beim Sachbearbeiter des Finazamts zur Abstimmung vorsprechen.

Sollten meine Ausführungen fehlerhaft sein bitte ich um Hinweise.
Hallo Hartmut,
festlegen auf die Art des Gewerbes muß ich mich doch bei der Anmeldung bei der Gemeinde und
wenn ich auf Märkten verkaufen will, benötige ich dann nicht automatisch eine Gewerbeanmeldung
und bei Märkten außerhalb der eigenen Gemeinde ein Wandergewerbeschein?

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 6. Januar 2013, 16:37
von Drechselfieber
Richtig Rainer,

wenn du ein Gewerbe anmelden willst, musst du deine Tätigkeit so genau wie möglich anzeigen.

Aber wer nur geringfügig, und das ohne Gewinnabsichten und dann noch kunsthandwerklich, tätig ist,
soll sich überlegen, ob er ein Gewerbe anmeldet. Ich meine nach der Auslegung des BFH bleibt
man dann Freiberufler.

Gibt es dazu andere Meinungen :?:

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 6. Januar 2013, 19:34
von glühwürmchen
Hallo Hartmut,
ich kann aus eigener Erfahrung sagen, dass in unserer Region die Marktbetreiber eine Gewerbeanmeldung verlangen, bei Märkten außerhalb der eigenen Gemeinde den Wandergewerbeschein.
Außerdem wird von einigen Ordnungsämtern auf den Märkten das Vorhendensein dieser Anmeldungen kontrolliert.

Des weiteren ist eine Anmeldung als Kleinunternehmer gem. §19 Abs.1 USTG relativ unkritisch, wenn man nicht versucht, nun alle Kosten, die man hat (Maschinen, Holz, Energie, Telefon, etc.) bei den doch zumindest für Hobbydrechsler geringen Erlösen auf den Märkten anzusetzen und damit zwangsläufig Verluste produziert.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Montag 7. Januar 2013, 10:07
von rrsimmba
Letztes Jahr bekam ich vom Finazamt ein Schreiben, dass sie eine Meldung bekommen haben, dass ich gedrechselte Sachen auf Märkten verkaufe
und ich dieses bei meiner Steuererklärung nicht angegeben habe.
Bei einem freundlichen Telefonat mit der Sachbearbeiterin erklärte ich ihr, dass ich dies nicht mit Gewinnabsicht,
sondern als Teil meines Hobbys betreibe und nach Abzug alles Kosten wie
Fahrtkosten, Standgebühren, Material und Stromkosten eigentlich immer draufzahle.
Damit war das Themna erledigt.

Gruß Reiner

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Montag 7. Januar 2013, 10:45
von Drechselfieber
@ Rainer,

ich kann mir nicht vorstellen, das Aussteller, die die Anforderungen für eine nichtgewerbliche Tätigkeit
erfüllen, zur Gewerbeanmeldung genötigt werden.
Warum Marktbetreiber oder Veranstalter nicht gewerbliche Aussteller nicht zulassen, muss du vor Ort klären.


@ Reiner

Deine Erfahrung ist nach meinen Informationen gängige Praxis bei den
Finanzbehörden. Um dem "Anschärzen" und dem Auslesen von Teilnehmerlisten der Ausstellung
zuvorzukommen, listet man alles auf, fügt es seiner Steuererklärung bei, denn anzeigepflichtig
scheint es auf jeden Fall zu sein.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Samstag 8. November 2014, 06:03
von Freddielein
Hier mal einige Rechtsquellen, die ich gefunden habe:

§ 55,1, Nr. 1 GewO
"Einer Reisegewerbekarte bedarf nicht, wer gelegentlich der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass mit Erlaubnis der zuständigen Behörde Waren feilbietet."

gelegentlich: dreimal im Jahr
Weihnachtsmarkt: Ausstellung bzw. öffentliches Fest
Erlaubnis der zuständigen Behörde: Gemeindeverwaltung, Marktleitung

§ 15,2 Satz 1 EStG
"(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist."

in Verbindung mit

§ 18, 1, Nr. 1m Satz 2
"Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte [...] künstlerische [...] Tätigkeit, [...]"

dazu auch

Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26.09.1968 (BFH 4. Senat / IV 43/64)
Stellt ein Kunsthandwerker von ihm entworfene Gebrauchsgegenstände (Beleuchtungskörper) in grundsätzlich nicht wieder vorkommenden Einzelstücken selbst her, so ist die Tätigkeit als künstlerische zu werten, wenn das Wesen der künstlerischen Gestaltung gerade in der Art der Ausführung der Ideen liegt und der Kunstwert den Gebrauchswert erheblich überwiegt.
(§ 15 Abs 1 EStG 1955, § 18 Abs 1 Nr 1 EStG 1955, § 18 Abs 4 EStG 1955 )

Daraus folgt, dass man als "Kunsthandwerker", der seine individuell gestalteten Artikel gelegendlich bei Ausstellungen oder öffentlichen Festen (Weihnachtsmärkten) ohne Gewinnerzielungsabsicht feilbietet, weder eine Gewerbeanmeldung noch eine Reisegewerbekarte benötigt.

Eine Meldung im Rahmen der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt halt ich dennoch für ratsam, vielleicht in der Form, dass im Anschreiben darauf hingewiesen wird, dass die Tätigkeit als Hobby bzw. Liebhaberei ausgeführt wird und die zu erwartenden Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Insofern würde man davon ausgehen, dass diese Tätigkeit vom Finanzamt als Hobby oder Liebhaberei angesehen würde, weshalb die Einnahmen und Ausgaben nicht in der EkSt-Erklärung aufgelistet seien. Sollte dies wider Erwarten nicht der Fall sein, bitte man darum, den Steuerpflichtigen darüber zu informieren, damit die fehlenden Unterlagen umgehend nachgereicht werden könnten.

Damit spart man sich die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben, setzt das Finanzam jedoch darüber in Kenntnis. Besteht das Finanzamt jedoch auf der Auflistung, muss es aktiv werden.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Samstag 8. November 2014, 07:59
von Drechselfieber
Freddy, lange nichts von dir gelesen.

Bravo, so ist es nach meinem Wissensstand und den Erläuterungen meiner Steuerberaterin vollständig beschrieben. :danke: :.: :danke: :.:
Wer noch Zsweifel hat fragt seinen Steuerberater.

... und genau so mache ich es.
Meiner Steuererklärung liegt die Liste meiner Veranstaltungen, die Summe meiner Einnahmen und Belege für
meine Einkäufe und sonstige Aufwendungen wie Fahrtkosten und Standgebühren u.s.w. bei.
Klärt es mit eurem Sachbearbeiter beim Finanzamt, ob ihm ein Hinweis reicht oder ob er Unterlagen wünscht.

Natürlich sind mit der Ehrlichkeit Kosten verbunden, die Steuerberaterin bekommt Geld und ich bin noch nie ohne Steuerzahlungen davongekommen.
Das bedeutet aber auch, nicht ohne Gewinn :-D :-D :-D .
So wollen wir es ja. Alle, die Pflichten gegenüber der Gemeinschaft haben sollen, sie auch erfüllen.
Wer als künstlerischer Drechsler oder Gewerbetreibender anerkannt werden will, muss nun mal in diesen sauren Apfel beissen.
Aber dafür habe ich zu ersten Mal ein Hobby, das ich zum grössten Teil mit meinen Einnahmen finanzieren kann.
... und Rechnungen schreiben macht auch richtig Spass, Muster können per Pn abgefragt werden.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Samstag 8. November 2014, 09:40
von bobby857
Nach einem Gespräch mit dem Dortmunder Finanzamt habe ich vor knapp 2 Jahren ein Nebengewerbe angemeldet.
Gekostet hat es mich 25 Euro.
Eingetragen sind verschiedene Dinge, unter anderem der Handel im Internet (eigener Shop und Ebay).
Warum ?
Weil ich Ärger mit Anschwärzern und Neidern vermeiden wollte und will.
Ich fülle ein mal im Jahr einen Zusatzbogen aus und gebe Gewinn- Verlust an.
Mir wurde auch gesagt, sobald ich auf Märkte will, muss ich ein Reisegewerbe anmelden, die meisten Marktleiter bestehen da drauf.
Da ich ja eigentlich nur Verluste einfahre, bin ich gespannt, wie lange der Fiskus das mitmacht oO
Ich sage immer, wer sich im Internet, besonders auf FB bewegt, sollte vorsichtig sein, es gibt zu viele die nur drauf warten, einen anzuzeigen.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Samstag 8. November 2014, 16:43
von Faulenzer
Hartmut,

verstehe ich richtig das ich Rechnungen schreiben kann ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben?

Ich muss dann nur eine Liste mit Gewinn und Verlust dem Finanzamt beifügen?

Bisher wollte ich ein Kleingewerbe anmelden über Herstellung und Vertrieb von kunstgewerblichen
Artikeln aus Holz.

So hatte ich es im anderen Forum gelesen.

Ich glaube ich muss mal mit meinem Steuerberater reden.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Samstag 8. November 2014, 17:00
von Drechselfieber
Ich denke, hier ist alles ausführlich erklärt.

Gewerbe:
Ungern, aber ich bemühe Wicki.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe
Wenn du gewerblich tätig sein willst, muss du ein Gewerbe anmelden.

Künstlerische Tätigkeit:
Das Erstellen und der Verkauf künstlerische Einzelstücke.

Steuern:
Zu steuerlichen Fragen gibt in beiden Fällen der Berater verbindliche Auskünfte.

Rechnungen kann jeder schreiben, für das Finanzamt müssen sie bestimmte Inhalte haben.
Ich kopiere mal ein Muster und packe es in eine Antwort.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Samstag 8. November 2014, 18:54
von Tom72
Hallo,

das ist genau das Thema, dass mich auch schon längere Zeit beschäftigt. So eine Musterrechnung wär mal sehr nett zu sehen. Danke schon mal.

Gruß
Tom

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 9. November 2014, 08:03
von Drechselfieber
Hier das Rechnungsmuster:
Das Finazamt schätz die Banküberweisung vor einem Barzahlungsvermerk.


__________________________________________________________

Karl Eifeleiche xxxxxxxxxxxxxxxxxx Berlin, den 4.11.2014
Drechslerstr. 170

10000 Berlin

Firma
Paul Holzwurm
Eibenmaserweg 12

59000 Holzhausen


Rechnung 2014/007

3 Kugelschreiber - Einzelanfertigung diverse Edelholzarten - je 35,00 €

Rechungssumme 105,00 €


Ich bin Kleinunternehmer iSd § 24 UStG und zum Ausweis von Umsatzsteuer nicht berechtigt.




_____________________________
Karl Eifeleiche


Bankverbindung
Karl Eifeleiche
IBAN: DE45777777746088888888
Holzbank Berlin


Achtung !!! Steuernummer nicht vergessen

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 9. November 2014, 08:08
von Tom72
Morgen Hartmut,

Danke fürs Muster. Eine Frage hab ich aber noch, auch wenns nervt :-D .
Auf der Rechnung steht "Ich bin Kleinunternehmer iSd § 24 UStG und zum Ausweis von Umsatzsteuer nicht berechtigt.".

Wenn ich so was schreibe, muss ich da nicht einen Gewerbeschein haben? Auch wenns Kunsthandwerk ist.
Danke fürs Antworten

Gruß

Tom

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 9. November 2014, 09:58
von bobby857
Bei dem Formular denke ich doch, dass du ein Nebengewerbe angemeldet haben musst.
Normal würde sonst reichen, dass du / man einfach einen Kaufvertrag über xxx ausstellst.
Wie beim Privaten Autoverkauf, oder auf Ebay, Privatperson, keine Rücknahme blabla...
Oder so : http://www.acrobatusers.de/wp-content/u ... gemein.pdf

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 9. November 2014, 10:10
von Drechselfieber
Bobby, ist das jetzt Fachwissen oder nur so daher geschrieben.

Nimm einfach Geld in die Hand, gehe zu einem Steuerberater, der wird die Auskünfte zu
beiden Bereichen - Steuern und Gewerbe - geben. Die kannst du dann unverbindlich veröffentlichen.

Tom,

nein, wenn das Gewerberecht ausweist das du einen Gewerbeschein benötigst oder Veranstalter
nur Händler mit einem Gewerbeschein zulassen, dann brauchst du einen Gewerbeschein.

Das Finanzrecht macht die Vorgaben über Steuern.

Also noch einmal, bitte für beide Bereiche euer Handel beschreiben und getrennt bewerten.

Ich habe beschrieben, wie ich es Jahr für Jahr mache und mit meiner Steuerberaterin abgesprochen habe.
Das macht bitte auch so, so viel Geld soll dran sitzen.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 9. November 2014, 10:45
von bobby857
Da ich mein Gewerbe als Nebengewerbe anmelden musste, ist es kein dahergeschreibe.
Als Privatmann darfst du kein Kleinunternehmen nach § xxx angeben. Ein Unternehmen hast du erst dann, wenn du angemeldet bist und eine Steuernummer bekommen hast.Bis dahin bist du Privatmann.
Die Steuernummer muss auch auf allen Rechnungen stehen.
Wie es mit einem Gewerbe im allgemeinen aussieht, rechtlich gesehen um Dinge zu verkaufen, weiß ich nicht und habe ich auch nichts zu geschrieben.
Wenn´s gut geht, ok, wenn nicht, bekommt man Post vom Fiskus.
Sollte es anders sein, werde ich meinem Steuerberater und dem Mann vom Finanzamt Dortmund - Ost auf die Füße treten.
Auf deren Anraten habe ich den Mißt ja erst gemacht.
Dazu noch dieses, was sich mit "Kleinunternehmen" beschäftigt.
http://www.e-recht24.de/artikel/steuerr ... teuer.html
Sollte dir dein Steuerberater gesagt haben, dass du den Satz auf deine Rechnungen schreiben sollst, ohne ein Gewerbe zu haben, frag noch mal nach.
Noch ergänzend, als Privatmann darf man Quittungen ausstellen, aber keine Rechnungen.

Re: Gewerbe Anmeldung

Verfasst: Sonntag 9. November 2014, 12:22
von Drechselfieber
Bobby danke für die Info und den Hinweis auf die Steuernummer, die habe ich vergessen zu kopieren.
Ich werde das in der Antwort ergänzen.

In dem Text steht schon, das der Rechnungssteller Kleinunternehmer und nicht "Privatmann" ist.