Flugwettbewerb im Blauen. Nur noch 6Wochen bis zur ersten Vorstellung der Objekte.
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3. internationales Blaues Drechslertreffen in Frankreich - 24. Sept. bis 01. Okt. 2025
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Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
- Spessarträuber
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- Name: Andreas Gütling
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Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo zusammen.
Ich brauche mal einen Rat von den Experten unter euch.
Ich möchte nach 13 Jahren drechseln ein Kleingewerbe, Nebengewerbe anmelden.
Ich habe zwar eine Handwerksausbildung, aber nicht im Holzhandwerk. Als was kann ich das Gewerbe anmelden? Als Drechselhandwerk braucht man meines Wissens nach eine Drechslerausbildung (Gesellenbrief). Kann ich einfach Holzarbeiten angeben? Wie habt ihr das gelöst?
Für Ratschläge und Tipps bin ich sehr dankbar.
Grüße aus Unterfranken
Andreas
Ich brauche mal einen Rat von den Experten unter euch.
Ich möchte nach 13 Jahren drechseln ein Kleingewerbe, Nebengewerbe anmelden.
Ich habe zwar eine Handwerksausbildung, aber nicht im Holzhandwerk. Als was kann ich das Gewerbe anmelden? Als Drechselhandwerk braucht man meines Wissens nach eine Drechslerausbildung (Gesellenbrief). Kann ich einfach Holzarbeiten angeben? Wie habt ihr das gelöst?
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Andreas
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Henry David Thoreau
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- Mr. Wood
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo Andreas,
melde einfach Kunstgewerbe an.
Als Drechsler besteht heute (seit 2020) wieder die Meisterpflicht!!
melde einfach Kunstgewerbe an.
Als Drechsler besteht heute (seit 2020) wieder die Meisterpflicht!!
Gruß aus der Eifel
Lutz
"Man muß sein Leben aus dem Holz schnitzen, das man zur Verfügung hat."
Theodor Storm
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Kunsthandwerk mit Einzelhandel wurde mir geraten
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- Spessarträuber
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo Lutz, hallo Josch,
ich danke euch für eure Rückmeldungen.
Ist schon verrückt, was man alles beachten muss um einmal im Jahr seine selbsthergestellte Ware verkaufen zu können, ohne Ärger zu bekommen.
Viele Grüße aus Eußenheim
Andreas
ich danke euch für eure Rückmeldungen.
Ist schon verrückt, was man alles beachten muss um einmal im Jahr seine selbsthergestellte Ware verkaufen zu können, ohne Ärger zu bekommen.
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Andreas
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- Zur Person: Ich bin in Köln in einer Künstlerfamilie aufgewachsen.
In der Zeit habe ich viel gemalt.
Seit meiner Ausbildung arbeite ich in der Landwirtschaft.
2005 habe ich mit dem drechseln begonnen .
ich habe viele Schalen gedrechselt bis ich erschreckt feststellen mußte
das ich in jedem stück Holz immer nur eine Schale gesehen habe.
also weg vom Schalendrechseln.................. - Drechselbank: Hager HDE 59
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo Andreas
Oder einfach nur Kunst
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liebe Grüße Christine
ich bin auf dem Holzweg
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- Zur Person: Vor langer Zeit habe ich mal Modelltischler gelernt.
Direkt neben meiner Werkbank stand damals eine alte Drechselbank (ich tippe mal auf eine Geiger)auf der ich noch unter Aufsicht die ersten Schritte gemacht habe.
Nun habe ich meine eigene Werkstatt im Haus und suche beständig nach Möglichkeiten der Erweiterung bzw. Annektierung angrenzender Räumlichkeiten. - Drechselbank: StratosXLFu230MIDI 2
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- Kontaktdaten:
Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo Andreas,
Ich habe gerade den langen Weg durch die Institutionen fast durch und kann das nicht empfehlen.
Bin nun als Drechler in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln aufgenommen.
Gruß Dirk
Ich habe gerade den langen Weg durch die Institutionen fast durch und kann das nicht empfehlen.
Bin nun als Drechler in die Handwerksrolle der Handwerkskammer zu Köln aufgenommen.
Gruß Dirk
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo Andreas,
Bitte höre darauf das Du nicht den Begriff Drechseln in irgendeiner Variation mit dazu nimmst. Die HWK lässt nicht lange auf sich warten.
Gebe einfach einen anderen Begriff an, der mit Holz ist.
Wieviel Märkte machst Du im Jahr?
Wenn das nur Einer ist vergesse die Anmeldung warum auch. Wenn das Finanzamt Auskunft will schreiben Sie Dich schon an. Wenn Du durch Gallerien verkaufst ist es was Anderes. Da kannst Du davon ausgehen über kurz oder lang, dass das Finanzamt Kontakt mit Dir aufnimmt.
Wenn Du nur auf Märkte gehst würde ich abwarten. Bei mir hat noch keiner Gefragt ob ich das Gewerbe angemeldet habe. Das ist nur meine Meine Erfahrungen.
Andreas
Bitte höre darauf das Du nicht den Begriff Drechseln in irgendeiner Variation mit dazu nimmst. Die HWK lässt nicht lange auf sich warten.
Gebe einfach einen anderen Begriff an, der mit Holz ist.
Wieviel Märkte machst Du im Jahr?
Wenn das nur Einer ist vergesse die Anmeldung warum auch. Wenn das Finanzamt Auskunft will schreiben Sie Dich schon an. Wenn Du durch Gallerien verkaufst ist es was Anderes. Da kannst Du davon ausgehen über kurz oder lang, dass das Finanzamt Kontakt mit Dir aufnimmt.
Wenn Du nur auf Märkte gehst würde ich abwarten. Bei mir hat noch keiner Gefragt ob ich das Gewerbe angemeldet habe. Das ist nur meine Meine Erfahrungen.
Andreas
- Spessarträuber
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo Andreas,andreas d. hat geschrieben: ↑Dienstag 20. August 2024, 09:06 Hallo Andreas,
Bitte höre darauf das Du nicht den Begriff Drechseln in irgendeiner Variation mit dazu nimmst. Die HWK lässt nicht lange auf sich warten.
Gebe einfach einen anderen Begriff an, der mit Holz ist.
Wieviel Märkte machst Du im Jahr?
Wenn das nur Einer ist vergesse die Anmeldung warum auch. Wenn das Finanzamt Auskunft will schreiben Sie Dich schon an. Wenn Du durch Gallerien verkaufst ist es was Anderes. Da kannst Du davon ausgehen über kurz oder lang, dass das Finanzamt Kontakt mit Dir aufnimmt.
Wenn Du nur auf Märkte gehst würde ich abwarten. Bei mir hat noch keiner Gefragt ob ich das Gewerbe angemeldet habe. Das ist nur meine Meine Erfahrungen.
Andreas
danke für deinen Tipp. Momentan nehme ich an einem Markt im Advent in Seligenstadt teil, für mehr habe ich keine Zeit. Mir geht es hauptsächlich darum, mal wieder Platz für neue Sachen zu bekommen.
Als Drechsler würde ich mich eh nicht bezeichnen, meine Teile sind sowieso meistens nicht richtig rund, da ich frisches Holz verwende.
Grüße aus Eußenheim
Andreas
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Henry David Thoreau
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
wäre meiner Meinung nicht sehr empfehlenswert. Dann hast Du einmal die Handwerkskammer (Kunsthandwerk) , und einmal die IHK wegen Einzelhandel am Hals. (eigene Erfahrung, allerdings in einer anderen Branche)
der immer noch wütende
Wildhauer
Die Welt wird nicht bedroht von den Menschen, die böse sind, sondern von denen, die das Böse zulassen.
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- Josch
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Nein, das stimmt so nicht. Die IHK hat sich gemeldet und dort bin ich als Kleingewerbler beitragsfrei gestellt. Stadt und Finanzamt sind zufrieden, die Abrechnung läuft wie auch schon vorher über eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung beim Steuerberater.Wildhauer hat geschrieben: ↑Dienstag 20. August 2024, 11:37wäre meiner Meinung nicht sehr empfehlenswert. Dann hast Du einmal die Handwerkskammer (Kunsthandwerk) , und einmal die IHK wegen Einzelhandel am Hals. (eigene Erfahrung, allerdings in einer anderen Branche)
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo Andreas,
ich habe 2015 eine Gewerbe Anmeldung gemacht.
Im Titel stehen nur so Sachen wie Planung und Erstellung dekorativer Produkte aus Holz“ erst unter anderem dann gedrechseltes.
Ich mache meistens 3 Märkte im Jahr.
Das Finanzamt hat sich dann ein zwei Jahre später für mein Gewerbe interessiert.
Nachdem ich nun etwa 7 Jahre eine
Einnahme-Überschussrechnung vorlegen musste, wurde die Forderung im letzten Jahr nun eingestellt.
Hoffe ich konnte dir damit helfen!
Aus Unterfranken grüßt
ich habe 2015 eine Gewerbe Anmeldung gemacht.
Im Titel stehen nur so Sachen wie Planung und Erstellung dekorativer Produkte aus Holz“ erst unter anderem dann gedrechseltes.
Ich mache meistens 3 Märkte im Jahr.
Das Finanzamt hat sich dann ein zwei Jahre später für mein Gewerbe interessiert.
Nachdem ich nun etwa 7 Jahre eine
Einnahme-Überschussrechnung vorlegen musste, wurde die Forderung im letzten Jahr nun eingestellt.
Hoffe ich konnte dir damit helfen!
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Wer sich nicht bewegt, kann nichts bewegen…..!
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Servus nach Euße!
Bei meiner Gewerbeanmeldung steht nach der Änderung im Juli "Fertigung und Vertrieb von Kunst-/ und Gebrauchsgegenständen, auch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Holz und anderen Materialien".
Auf diese, zugegebenermaßen reichlich sperrige Formulierung, ist meine Bekannte im Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung gekommen. Finanzamt ist zufrieden, BG ist zufrieden, IHK und Handwerkskammer haben sich nie gemeldet.
Vielleicht hilft dir das weiter...
Bei meiner Gewerbeanmeldung steht nach der Änderung im Juli "Fertigung und Vertrieb von Kunst-/ und Gebrauchsgegenständen, auch Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Holz und anderen Materialien".
Auf diese, zugegebenermaßen reichlich sperrige Formulierung, ist meine Bekannte im Gewerbeamt der Gemeindeverwaltung gekommen. Finanzamt ist zufrieden, BG ist zufrieden, IHK und Handwerkskammer haben sich nie gemeldet.
Vielleicht hilft dir das weiter...
Herzlichen Gruß, Tobias
was ich nicht kann, hab ich nur noch nicht gelernt
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
...da hast Du ja bestimmt schon gesehen, dass Dir ein neues Zusatzhobby zugefallen ist...
https://www.it-recht-kanzlei.de/neue-an ... aende.html
Viele Grüße
Falk
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo Falk,fahe hat geschrieben: ↑Sonntag 1. September 2024, 08:07...da hast Du ja bestimmt schon gesehen, dass Dir ein neues Zusatzhobby zugefallen ist...
https://www.it-recht-kanzlei.de/neue-an ... aende.html
Viele Grüße
Falk
das ist ja der Hammer, dann fertige ich jetzt nur noch Mühlen als Kunstobjekt, die nicht zur Verwendung in der Küche und am Esstisch gemacht wurden. Ich glaube es einfach nicht. Das ist bestimmt wieder eine EU-Verordnung die keiner braucht.
Viele Grüße aus Unterfranken
Andreas
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Wieso, kleine Unternehmen mit Direktverkauf sind doch von der Regel ausgeschlossen... So lese ich das...
Grüße vom Feierabenddrechsler Joachim
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
...mit der ironischen Anmerkung wollte ich eher der Nachwelt hinterlassen, dass die explizite Erwähnung von Lebensmittelbedarfsgegenständen in der Gewerbeanmeldung - nur, weil man ab und an eine Mühle dreht - vielleicht doch eine zweite Überlegung wert wäre.
Aber in Deutschland sind ja auch die Fachbereiche selbst ein und derselben Behörde nicht unbedingt vernetzt. ;)
LG
Falk
Aber in Deutschland sind ja auch die Fachbereiche selbst ein und derselben Behörde nicht unbedingt vernetzt. ;)
LG
Falk
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Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Guten Tag,
manche Marktveranstalter verlangen einen Gewerbeschein.
Ich habe einen, bin aber nicht bei der IHK eingetragen und bin nicht steuerpflichtig.
Bitte Begriffe wie "Handwerk, Gewerbe, Gebrauchsgegenstände, Vertrieb, Herstellung" bei der Gewerbeanmeldung vermeiden, sonst erfolgt die Eintragung im Gewerbeverzeichnis der Handwerkskammer und die ist kostenpflichtig. 2011 waren das 150 € im Jahr.
Mit einem Telefonat und dem Hinweis, dass ich hobbymäßig künstlerisch tätig bin, (Kunstgegenstände aus Holz mache), konnte ich die rückwirkende Löschung im Gewerbeverzeichnis erreichen und auch die Rechnung wurde storniert.
Der IHK-Beitrag ist abhängig vom Gewerbeertrag / Gewinn, den man der IHK regelmäßig nachweisen muss (Einkommensteuerbescheid, Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Von dieser Beitragspflicht freigestellt sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag 5.200 € nicht überschreitet (Stand 2016).
Das Finanzamt besteuert Gewerbe-Einnahmen auf der Basis einer Buchführung oder einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Anlage "G" im Einkommensteuerbescheid). Wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht regelmäßig übersteigen (z.B. weil man im in den ersten Jahren eine große Drechselbank, Bandsäge, Abrichte, Werkzeuge anschafft, eine Werkstatt mietet und die Summe abschreibt), werden die daraus resultierenden Verluste spätestens nach 5 Jahren rückwirkend aberkannt und es muss die ersparte EK-Steuer nachgezahlt werden. Dann geht das FA von einem Hobby statt einer ernsthaften Gewinnerzielungsabsicht durch eine unternehmerische Tätigkeit aus. Der Hinzuverdienst muss ab einerEs muss aber immer
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, sonst droht Rentenkürzung.
Wer Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielt, dem gewährt das Finanzamt einen Gewerbefreibetrag von 24.500 Euro jährlich. Liegt der Gewinn unterhalb dieses Betrages, müssen keine Gewerbesteuern gezahlt werden.
Hat der Steuerpflichtige eine Einstufung als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) beantragt, ist er von der Pflicht zur Ausweisung der Umsatzsteuer befreit, kann sie dann aber auch nicht durch einen Vorsteuerabzug geltend machen.
Um als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, muss der Umsatz im vorangegangenen Jahr unter 17.500 Euro liegen und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Hat man diese Regelung beantragt, dann ist sie über einen Zeitraum von fünf Jahren bindend.
HINWEIS:
- ich bin KEIN Steuerberater; alles Obige ist meine Erfahrung und unverbindlich.
- Einfach die Begriffe googeln und in den Fachbeiträgen nachlesen oder beim Steuerberater klären.
Beste Grüße
Knut
manche Marktveranstalter verlangen einen Gewerbeschein.
Ich habe einen, bin aber nicht bei der IHK eingetragen und bin nicht steuerpflichtig.
Bitte Begriffe wie "Handwerk, Gewerbe, Gebrauchsgegenstände, Vertrieb, Herstellung" bei der Gewerbeanmeldung vermeiden, sonst erfolgt die Eintragung im Gewerbeverzeichnis der Handwerkskammer und die ist kostenpflichtig. 2011 waren das 150 € im Jahr.
Mit einem Telefonat und dem Hinweis, dass ich hobbymäßig künstlerisch tätig bin, (Kunstgegenstände aus Holz mache), konnte ich die rückwirkende Löschung im Gewerbeverzeichnis erreichen und auch die Rechnung wurde storniert.
Der IHK-Beitrag ist abhängig vom Gewerbeertrag / Gewinn, den man der IHK regelmäßig nachweisen muss (Einkommensteuerbescheid, Einkünfte aus Gewerbebetrieb). Von dieser Beitragspflicht freigestellt sind Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen sind und deren Jahresertrag 5.200 € nicht überschreitet (Stand 2016).
Das Finanzamt besteuert Gewerbe-Einnahmen auf der Basis einer Buchführung oder einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung (Anlage "G" im Einkommensteuerbescheid). Wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht regelmäßig übersteigen (z.B. weil man im in den ersten Jahren eine große Drechselbank, Bandsäge, Abrichte, Werkzeuge anschafft, eine Werkstatt mietet und die Summe abschreibt), werden die daraus resultierenden Verluste spätestens nach 5 Jahren rückwirkend aberkannt und es muss die ersparte EK-Steuer nachgezahlt werden. Dann geht das FA von einem Hobby statt einer ernsthaften Gewinnerzielungsabsicht durch eine unternehmerische Tätigkeit aus. Der Hinzuverdienst muss ab einerEs muss aber immer
Wer eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss die Hinzuverdienstgrenze beachten, sonst droht Rentenkürzung.
Wer Einkünfte aus Gewerbetrieb erzielt, dem gewährt das Finanzamt einen Gewerbefreibetrag von 24.500 Euro jährlich. Liegt der Gewinn unterhalb dieses Betrages, müssen keine Gewerbesteuern gezahlt werden.
Hat der Steuerpflichtige eine Einstufung als Kleinunternehmer gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) beantragt, ist er von der Pflicht zur Ausweisung der Umsatzsteuer befreit, kann sie dann aber auch nicht durch einen Vorsteuerabzug geltend machen.
Um als Kleinunternehmer eingestuft zu werden, muss der Umsatz im vorangegangenen Jahr unter 17.500 Euro liegen und im laufenden Jahr 50.000 Euro nicht überschreiten. Hat man diese Regelung beantragt, dann ist sie über einen Zeitraum von fünf Jahren bindend.
HINWEIS:
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- Einfach die Begriffe googeln und in den Fachbeiträgen nachlesen oder beim Steuerberater klären.
Beste Grüße
Knut
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- Beiträge: 5
- Registriert: Montag 12. Juni 2023, 20:45
- Name: Robert
- Drechselbank: Vicmark
- Wohnort: Hohenpeißenberg
Re: Was ist bei einer Gewerbeanmeldung (Kleinstgewerbe) zu beachten?
Hallo,
ich habe ein Gewerbe für den Handel mit Kunstgegenständen aus Holz angemeldet, wodurch die IHK und die Berufsgenossenschaft nicht involviert sind. Der Sachbearbeiter meiner Gemeinde hat für die Anmeldung einer Produktionsstätte ein Lärmgutachten gefordert, was für mich aufgrund der hohen Kosten nicht umsetzbar ist. Unabhängig davon würde die Berufsgenossenschaft wegen der Arbeitsschutzvorschriften bei einer Produktionsstätte ohnehin aktiv werden.
Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte für Märkte war ebenfalls kein Problem, und auch das Finanzamt hat bisher keine Schwierigkeiten gemacht.
schöne Grüße Krempel
ich habe ein Gewerbe für den Handel mit Kunstgegenständen aus Holz angemeldet, wodurch die IHK und die Berufsgenossenschaft nicht involviert sind. Der Sachbearbeiter meiner Gemeinde hat für die Anmeldung einer Produktionsstätte ein Lärmgutachten gefordert, was für mich aufgrund der hohen Kosten nicht umsetzbar ist. Unabhängig davon würde die Berufsgenossenschaft wegen der Arbeitsschutzvorschriften bei einer Produktionsstätte ohnehin aktiv werden.
Die Ausstellung einer Reisegewerbekarte für Märkte war ebenfalls kein Problem, und auch das Finanzamt hat bisher keine Schwierigkeiten gemacht.
schöne Grüße Krempel