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Geschütze Hölzer

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2017, 13:16
von Alfredo
Hallo Liebe Drechsler

nach langer Abstinenz wollte ich mich mal wieder melden.
Habe vor kurzen eine Zeitungsmeldung gelesen wo es um geschützteTropenhölzer geht.
Ab 1. Febr 2017 sind mit Tropenholz veredelte Produkte wie Musikinstrumente, Schreibgeräte, Pfeffermühlen und andere gegenstände aus Ebenholz,Afrikanisches Palisander und der verkauf
verboten. Es sei den,der Besitzer kann mit einer Quittung oder einem Einfuhrdokument nachweisen das es legal erworben wurde.
Aber was mach ist mit dem holz was schon Jahrelang im meinem lager auf verarbeitung wartet, und keine Kaufquittung mehr vorhanden ist,nicht zu sprechen von den Sachen die ich gemacht
habe und auf den Verkauf warten.
Ich bin gespannt auf Eure antworten

Grüße vom Ratlosen Alfredo

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2017, 14:05
von Joaquim
Hallo Alfredo,
auf diersr offiz. Seite kann man sich weitergehend informieren über den derzeitigen Gesetzesstand sowie die dazugehörigen abgestuften Holzlisten:

http://www.bfn.de/0305_holz.html

Holzliste:
http://www.bfn.de/fileadmin/BfN/cites/D ... r-2017.pdf

Bestimmung zum Handel mit Hölzern der Liste:
http://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documen ... der-EU.pdf

Gruß Dieter

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2017, 19:38
von Drechselfieber
Ja, der Drechsler braucht jetzt einen Rechtsbeistand !!!!

... und das bin ich leider nicht und deshalb unverbindlich zum Nachdenken !!!!!!

Ich habe eine Textstelle aus der Veröffentlichung des BfN kopiert.

aus http://www.bfn.de/0305_holz.html

Für alle Arten, die den WA -Schutz I und den EU-Schutz A aufweisen, bestehen strikte Handelsverbote, die grundsätzlich eine kommerzielle Nutzung ausschließen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf den Handel mit Musikinstrumenten aus Dalbergia nigra (Rio Palisander) hin. Diese Bestimmungen gelten auch für Instrumente, für deren Bau Teile anderer streng geschützter Arten des Anhangs A verwendet wurde, wie z.B. Elfenbein und Schildpatt.

Für die Einfuhr von Exemplaren von Holzarten, die dem WA -Schutz II und dem EU-Schutz B unterliegen, sind ein CITES-Ausfuhrdokument des Ursprungs- oder Versendungslandes und eine Einfuhrgenehmigung des Bundes­amtes für Naturschutz (BfN) erforderlich.


Für mich gilt danach folgendes:

Für Arten nach EU-Schutz A bestehen Handelsverbote, der Besitz und das Verschenken scheint davon nicht betroffen.
Also meine Anschrift steht im Impressum, geschenkt nehme ich es gerne :-D .

Die Einfuhr von Holzarten nach dem EU-Schutz B kommt für mich nicht in Frage.


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... und dann haben ich - https://de.wikipedia.org/wiki/Handel - bemüht, das ist natürlich keine offizielle rechtliche Absicherung für unsere Handlungen.

Zitat
Handel oder Warenhandel umfasst den Ankauf von Waren von verschiedenen Herstellern bzw. Lieferanten, die Beförderung, Bevorratung und Zusammenführung der Waren zu einem Sortiment sowie ihren Verkauf an gewerbliche Abnehmer (Großhandel) oder an nicht-gewerbliche Abnehmer (Einzelhandel), ohne dass die Waren wesentlich verändert oder verarbeitet werden. Die Handeltreibenden (Handelsbetriebe oder Handelsunternehmen) werden in der Regel in der Absicht der Gewinnerzielung tätig.


Aber wer kann uns rechtlich verbindlich sagen, welche Auswirkungen das Handelsverbot auf das Erstellen von Arbeiten und die entgeltliche Weitergabe unserer Produkte hat.

Besonders irritierend sind folgende Hinweise des BfN zum

Handel mit Musikinstrumenten aus Rio-Palisander
und zur
Buchführungspflicht in Deutschland


Handel innerhalb der EU;
Der Handel (Verkauf, Kauf, Anbieten zum Verkauf, etc.) mit Exemplaren aus Holz der
Art Dalbergia nigra innerhalb der EU ist nur zulässig, wenn der Verkäufer im Besitz
einer Vermarktungsbescheinigung ist. Zuständig für deren Ausstellung sind die zu-
ständigen Behörden der Bundesländer.



Buchführungspflicht in Deutschland
Wer in Deutschland gewerbsmäßig - auf Gewinnerzielung ausgerichtet - Produkte aus Rio-Palisander erwirbt, be- oder verarbeitet oder in den Verkehr bringt, muss hier-
über ein Aufnahme- und Auslieferungsbuch führen. Die zuständigen Landesbehörden
erhalten dadurch die für ihre Überwachungsaufgaben notwendigen Informationen, ins-
besondere zur Herkunft und zum Verbleib der jeweiligen Exemplare.
Vorsorglich weisen wir Sie darauf hin, dass eine Einfuhr in die EU bzw. Ausfuhr aus der EU ohne die vorgeschriebenen Genehmigungen oder der Handel innerhalb der EU ohne die vorgeschriebene Vermarktungsbescheinigung als Verdacht einer Straftat verfolgt werden kann. Dabei droht neben einer
empfindlichen Strafe auch die Beschlagnahme und Einziehung der betroffenen Musikinstrumente.


Bezieht sich das nur auf eine Ausnahmeregelung für Musikinstrument?

.... nun bin ich immer noch ratlos und suche den Expertenrat von Kaufleute/Händlern und Rechtsgelehrten.

Wie war das mit den schlafenden Hunden?

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Sonntag 29. Januar 2017, 23:12
von Joaquim
Hallo Hartmut,

Jurist bin ich auch nicht, verstehe das ganze aber so, daß sich das nicht nur auf Musikinstrumente bezieht, sondern auf alles.

Meines Wissens reicht eine Gewinnerzielungsabsicht, die den Verkauf derartiger Hölzer verbietet, es sei denn es wird buchführungsmäßig (in dem Sinne ist eher eine Aufzeichnungspflicht gemeint) nachgewiesen, daß der vorherige Erwerb oder Import rechtmäßig nach den Gesetzen war.

Ähnliche Vorschriften kenne ich auch aus der "Grünen Branche". Wenn dort z.B. eine unter Naturschutz stehende Schlüsselblume verkauft wird, dann mußt Du exakt durch Belege und Kennzeichnung der einzelnen Pflanze nachweisen können, daß diese nicht der Natur entnommen wurde und deren Vermehrung ebenfalls nach Recht vonstatten ging.
Solche Aufzeichnungspflichten gibt es auch bei Nutzhölzern des Forstes. Hier muß auch lückenlos nachgewiesen werden durch entspr. Aufzeichnungen der beteiligten Unternehmen einschl. der Forstbehörden, der Weg vom geernteten Zapfen oder Samen bis zur Verkaufsware für den Forst. - und dies wird nach meiner Erfahrung auch lückenlos überprüft. (Hier geht es allerdings nicht um Artenschutz, sondern um Optimierung von Saatgut in Bezug auf Boden- und Klimaaspekten)


In der Artenschutzliste sind auch einige Baumarten aufgeführt, die in deutschen Baumschulen kultiviert werden und somit auch in so manchem Garten oder Park stehen dürften. Wenn diese gefällt werden und man verwendet deren Holz, dann sollte man sich folglich bescheinigen lassen, woher der Baum stammt.

Gruß Dieter

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 15:43
von GErd HErmann
Für meine Gitarren reichte ein PDF Formular mit Angabe der Instrumente.
Jetzt kann ich sie in der EU veräussern.
Für den Verkauf nach ausserhalb, muss ich den Verkauf anmelden.
Geht aber problemlos.

Meine anderen Hölzer habe ich erstmal fotografiert und den Erwerb mit Haushaltsauflösung angegeben.
Auch das war o.K.

Ich glaube, das betrifft mehr den gewerbsmässigen Handel.
Aber das ist der Glaube, von Hofffnung getragen.

Gruss

GH

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 16:27
von Drechsler
Hallo ,
ich denke das Ziel der ganzen Sache ist es einfach die Verarbeiter und Kunden so zu nerven das sie von sich aus den Verbrauch von Exotenhölzern einschränken . Ich habe vor 2 Jahren im Dezember einiges an Bubinga und Zebrano gekauft werde aber nichts unternehmen , man macht nur die armen Bürokraten kirre wenn jetzt alle da anrufen . Ich habe noch 1 - 1,5 Tonnen Grenadillabschnitte die ich vor 25 Jahren beim Nagel als Brennholz gekauft habe , mal schaun wann der Besitz illegal wird ......
Grüße
Andreas

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 18:08
von GErd HErmann
Drechsler hat geschrieben: Ich habe noch 1 - 1,5 Tonnen Grenadillabschnitte die ich vor 25 Jahren beim Nagel als Brennholz gekauft habe , mal schaun wann der Besitz illegal wird ......
Grüße
Andreas
Hallo Andreas.

Der Besitz der Grenadillabschnitte ist schon jetzt in höchsten Maße strafbar.
Da es zum verbrennen gedacht war und die Emissionswerte beim verbrennen die Höchstgrenze um ein 1000faches übersteigt, müssen diese Abschnitte schnellstens unter uns Drechslern aufgeteilt werden. Ich persönlich werde dich von 250kg dieses abscheulichen Zeugs befreien und dich vor einer sicheren BEstrafung bewahren.
Ich bin ein Held.
Sicher wirst du noch einige andere Kollegen finden, die mich uneigennützig unterstützen.

Adresse und Telefon bitte per PN.

Bitte, gern geschehen.

Gruss

GErd HErmann

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Montag 30. Januar 2017, 21:22
von Drechselfieber
Genial, wie man in einer für Holzliebhaber erschreckenden Neuerung, einen Vorteil erkennt. B-) :evil:

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 12:28
von Alfredo
Hallo zusammen

da mir ein Rechtsbeistand zu teuer ist, werde ich mein Holzbestand umbenennen, zum beispiel Ebenholz in Schwarzholz u.s.w.

Gruß Alfredo der sein Holz nicht mit Anderen teilt :prost:

Re: Geschütze Hölzer

Verfasst: Dienstag 31. Januar 2017, 18:26
von Drachenspan
Hallo Alfredo,
umbenennen ---so, so.
Wenn dann wirklich jemand von der Natur und Umwelt behörde vor dir steht. hilft Dir das nicht.
Die haben entweder Ahnung oder schicken das Holz nach Hamburg ins Thünen institut zur Bestimmung.
Und dann??
Eigentlich geht es doch nur um den Nachweiß das man das Holz vor dem 1.1.2017 legal erworben hat.
Aber das ist schon schwer genug, da ich hin und wieder an Markttagen auch schon mal was geschenkt bekomme von älteren Drechslern.
Nach weisen kann ich das alles nicht.

Und wenn die Händler darüber Buch führen müssen, welches Klötzchen Sie an wen verkauft haben, kann ich mir schon vorstellen das die Preise steigen.
Gruß
Drachensapn
Stefan